Das Standesamt
Die standesamtliche Trauung als einzige rechtsverbindliche Form der Eheschließung

Im Gegensatz zur kirchlichen Trauung ist die standesamtliche Trauung die einzige rechtsverbindliche Form der Eheschließung. Erst seit kurzem muss sie nicht mehr zwingend vor der kirchlichen Trauung erfolgen, sondern kann auch nachgeholt werden. Eine kirchliche Trauung ist aber generell kein Pflicht, ebenso ist die Anwesenheit von Trauzeugen nicht mehr notwendig. Die standesamtliche Trauung kann von einem Standesbeamten, oder vom Bürgermeister direkt vollzogen werden. Der schlichte und formale Akt wird in der Regel ohne große Zeremonie und Feierlichkeiten durchgeführt.
Für Atheisten, Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit oder Menschen die aus der Kirche ausgetreten sind, kommt eine kirchliche Trauung nicht in Betracht. Daher hat die standesamtliche Trauung in den letzten Jahren eine zunehmende Aufwertung erfahren. Die Standesämter haben auf den Wunsch der Brautpaare nach einem festlicheren Rahmen reagiert und stellen nun größere Räumlichkeiten zur Verfügung, damit auch große Hochzeitsgesellschaften der standesamtlichen Trauung beiwohnen können. Im Anschluss an die Trauung können die Hochzeitsbräuche und Feierlichkeiten beginnen, die man sonst von kirchlichen Eheschließungen gewohnt ist.
Einen Termin für die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung erhalten Sie auf dem Standesamt ihrer örtlichen Gemeinde. Zur Anmeldung der kirchlichen Trauung melden Sie sich bei Ihrer Kirche. Mit dem Pfarrer können Sie auch Einzelheiten besprechen, die er unbedingt in seiner Predigt erwähnen soll. Viele Standesämter sind mittlerweile bereit Trauungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, bspw. an einem Samstag, zu vollziehen.
Zur Anmeldung auf dem Standesamt benötigen Sie gültige Personalausweise, Auszüge aus den Familienstammbüchern der Eltern, sowie die Aufenthaltsbescheinigungen über die Hauptwohnsitze.
Für den Fall, dass ein Partner adoptiert wurde, ist zum Familienstammbuch noch eine Abstammungsurkunde vorzulegen.
