Die Verlobung
Das traditionelle Eheversprechen

Eine Verlobung ist das wechselseitige Versprechen zweier verliebter Menschen in absehbarer Zeit zu heiraten. Zu früheren Zeiten war das Verlöbnis von noch größerer Bedeutung als heute und eine Grundvoraussetzung um von der Gesellschaft als Liebespaar akzeptiert zu werden. Das Eheversprechen sorgte für geordnete Verhältnisse und war ein absolutes Muss um der gesellschaftlichen Moral zu genügen. Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch verdeutlicht den damaligen Status der Verlobung.
Ein Rücktritt vom Eheversprechen bedarf eines wichtigen Grundes, liegt dieser nicht vor, muss die zurücktretende Person sogar den Schaden ersetzen, der in Erwartung der Ehe entstanden ist. In Betracht kommen bspw. Aufwendungen für Ringe, Brautkleid oder die Ausrichtung einer Hochzeitsfeier. Nur in einem Punkt hat der Gesetzgeber eine Grenze gezogen: Das Eheversprechen kann nicht eingeklagt werden. Die Liebe hat das letzte Wort.
Das Verlöbnis ist nach geltendem Recht keine Voraussetzung für eine Heirat. Heutzutage ist alles viel lockerer, heiratswillige Paare verzichten häufig ganz auf eine Verlobung, oder teilen diese nur in einer simplen Grußkarte mit. In den letzten Jahren erfreut sich der schöne Brauch der Verlobung wieder zunehmender Beliebtheit. Das Eheversprechen wird wieder häufiger ganz förmlich im Familienkreis bekannt gegeben, oder auf einer Verlobungsfeier allen Freunden und Angehörigen mitgeteilt und entsprechend gefeiert. Zu diesem Anlass ist eine kleine Ansprache des Brautvaters üblich. Er heißt den Bräutigam in der Familie willkommen. Anschließend können die frisch Verlobten die Verlobungsringe tauschen, als Symbol ihrer festen Absicht zu heiraten. Die breite Öffentlichkeit erfährt von dem freudigen Ereignis durch eine Anzeige in der Zeitung: „Wir haben uns verlobt!“
